AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Wander- und Naturerlebnisse - WANATU.de

AGB für die Marke „Stuttgarter Stäffelestour“ sowie aller darin angebotener Sondertouren (Stadtwanderungen, Kulturführungen und Stadtführungen).

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Touren zwischen dem Veranstalter und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

(2) „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Buchungen aller Touren und Reisen welche mit dem Veranstalter bei WANATU.de vereinbart werden.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Oliver Mirkes / Veranstalter
Wander- und Naturerlebnisse - WANATU.de
Goethestraße. 9
D-73760 Ostfildern

zustande.

(3) Die Präsentation der Touren und Reisen auf den Internetseiten wanatu.de und stuttgarter-stäffelestour.de stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot des Veranstalters dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Touren oder Reisen zu buchen. Mit der Buchung der gewünschten Tour oder Reise gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(4) Die Buchung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Schriftliche oder mündlich, telefonische Anfrage.
2) Schriftliche Bestätigung per E-Mail (bei kurzfristigen Vereinbarungen auch mündlich, telefonisch).

Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform (E-Mail) und Rechnung (pdf) innerhalb einer Woche durch den Veranstalter.

Die für die Rechnung notwendige Adresse hat der Verbraucher bei der Buchung an zu geben. Bei Firmenadressen ist darauf zu achten, dass die Firmenadresse den firmeninternen Vorgaben entspricht und von der Zahlungsstelle akzeptiert wird. Eine Ablehnung oder eine nachträgliche Änderung der Rechnung wird mit 20€ berechnet.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Buchung über die Internetseiten des Veranstalters: Der Veranstalter sendet Ihnen die Buchungsbestätigung sowie ein Link zur AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch unter www.stuttgarter-stäffelestour.de/agb einsehen. Ihre Buchungsdaten sind aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung Ihrer Privatsphäre nicht über das Internet zugänglich.

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der vollständigen Bezahlung per Vorkasse mittels Banküberweisung.

(3) Bei Buchungsabschluss werden 20% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch 20 Euro, sofort fällig.
Liegt zwischen Buchung und Termin der Tour ein Zeitraum von 14 Tagen und weniger, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Ebenso bei Kooperationstouren wie z.B. den literarischen Stäffelestouren.

(4) Der vollständige Rechnungsbetrag hat bis spätestens 2 Tage vor der Tour auf dem in der Rechnung angegebenen Konto ein zu gehen.

Abweichend davon gilt bei unseren Stadtrallyes, welche über die Plattform der Firma YourCityQuest angeboten wird:

(5) Mit dem Kauf einer Rallye akzeptieren Sie die sofortige Bezahlung. Diese ist mittels PayPal, Kreditkarte oder SEPA Überweisung möglich.

Die vollständige AGB der Firma YourCityQuest ist hier nach zu lesen: https://yourcityquest.de/agb

§4 Teilnahme

(1) Teilnehmen kann jeder, der körperlich und geistig fähig ist die jeweiligen Tourendauer sicher gehen zu können. Es handelt sich in der Regel um Stadtwanderungen zwischen 2,5 - 4 Stunden Dauer, sowie bis zu 300 HM über zum Teil steile Treppenanlagen. Der Tourenführer ist berechtigt im Falle einer offensichtlichen nicht Eignung den Teilnehmer vor oder während der Tour aus zu schließen. Die Stuttgarter Stäffelestouren sind nicht für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen geeignet! Menschen mit Handycap können nach Absprache gerne, sofern sie durch eine Begleitperson begleitet werden, an den Stadtwanderungen teilnehmen.

§5 Durchführung

(1) Für die Durchführung der Tour ist der Veranstalter verantwortlich.

(2) Stuttgarter Stäffelestouren finden im öffentlichen Straßenraum der Stadt Stuttgart statt. Daher gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)! Das Queren von Straßen, mit oder ohne Ampelanlage, Fußgängerüberwegen, Furten o.Ä. geschieht auf eigene Verantwortung des Gastes. Der Tourenführer ist nicht berechtigt den Verkehr an zu halten oder zu Regeln! Im Falle eines durch den Gastes verursachten Unfalles kann der Veranstalter und Tourenführer nicht haftbar gemacht werden.

(3) Ist der Veranstalter nicht in der Lage eine Vereinbarung einzuhalten, so hat er nach Rücksprache mit dem Gast/den Gästen für geeigneten Ersatz zu sorgen.

(4) Werden Touren auf Wunsch oder Verschulden des Gastes abgeändert, so steht dem Veranstalter der volle Tagessatz/Tarif zu. Erhöhen sich dadurch die Länge und/oder die Schwierigkeiten der Tour, so gebührt dem Veranstalter der dafür entsprechende Tagessatz/Tarif. Wird eine Tour ohne vorherige Absprache vom Gast nicht angetreten, so steht dem Veranstalter der volle Tagessatz/Tarif zu.

(5) Muss eine Tour aufgrund von einer Wettersituation vor Beginn der Tour abgesagt werden und der Veranstalter kann keine sichere Alternative anbieten, so erhält der Gast seine bereits getätigte Zahlung zurück. Darüber hinaus entsteht dem Gast kein weiterer finanzieller Anspruch.

(6) Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund von einer Wettersituation oder sonstigen objektiven Gefahren abgebrochen werden kann der Tourenführer, sofern dies möglich erscheint, auf eine Alternative ausweichen. Sollte keine Alternative möglich sein, so steht dem Veranstalter der volle Tagessatz/Tarif zu.

(7) Besonderheit bei Stuttgarter Stadtführungen: individuelle und ausgeschriebene Touren können das gesamte Jahr hindurch vereinbart, gebucht und durchgeführt werden. Je nach Wettersituation kann es vorkommen, dass Treppenanlagen (Stäffele) und Straßen, sowie Wege durch nasses Laub, Vermoosung und/oder Eis- und Schneeglätte unbegehbar werden. Der Tourenführer wird in diesem Fall die Tour dahingehend abändern, dass ein möglichst gefahrloser Tourenablauf möglich ist. Muss die Tour nach Antritt Wetter bedingt abgebrochen werden, steht dem Gast keine Rückerstattung zu. Darüber hinaus entsteht dem Gast kein weiterer finanzieller Anspruch. Der Gast verpflichtet sich den Weisungen des Tourenführers folge zu leisten (z.B. den Hinweis auf ein Treppengeländer um dieses bei einer rutschigen Passage zur eigenen Sicherheit zu nutzen).

(8) Muss eine Tour aufgrund von einer unvorhergesehenen Situation z.B. durch Krankheit des Tourenführers, abgesagt werden und der Veranstalter kann keine Alternative anbieten, so erhält der Gast seine bis dahin geleistete Zahlung zurück. Darüber hinaus entsteht dem Gast kein weiterer finanzieller Anspruch. Bei Jochen Schweizer Erlebnisgutscheine übernimmt das Unternehmen Jochen Schweizer die Rückabwicklung.

(9) Öffentlich ausgeschriebene Stäffelestouren beginnen pünktlich zu der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Startzeit. Gäste, die sich verspäten und nicht rechtzeitig über die Mobilfunknummer den Veranstalters informieren, haben den vollen Tourenpreis zu entrichten auch wenn die Tour bereits begonnen hat oder der Tourenführer mit der Gruppe bereits unterwegs ist. Darüber hinaus entsteht dem Gast kein weiterer finanzieller Anspruch.

§6 Mitwirkungspflichten

Im Rahmen der Tour verpflichtet sich der Gast:

(1) zur gegenseitigen Anerkennung, Hilfsbereitschaft und Kameradschaft in der Gruppe.

(2) zu einem umweltbewussten Verhalten.

(3) den Weisungen des Tourenführers Folge zu leisten.

(4) Der Tourenführer steht während der Tour für die Leitung der Gruppe zur Verfügung. Die vom Tourenführer getroffenen Entscheidungen und Weisungen erfolgen im Interesse der Gruppe und sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Gast beharrlich und wiederholt den Entscheidungen des Tourenführers, so kann dieser, zur Sicherheit der Gruppe und sich selbst, von der Tour ausgeschlossen werden. Daraus ergeben sich für den betroffenen Gast keinerlei finanzielle Entschädigungsansprüche. Daraus resultierende Zusatzkosten, z.B. Taxifahrten, Seilbahnfahrten oder ähnliches hat der verursachende Gast zu tragen.

(5) Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zu beachten und ein zu halten! Die siehe §5 Durchführung Absatz 2.

(6) Alkohol stellt ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential im Straßenverkehr und auf den Treppenanlagen (Stäffele) dar.
Alkoholisierte Personen können durch den Tourenführer zu ihrer eigenen Sicherheit aus der Führung ausgeschlossen werden, sofern dies vom Tourenführer zu erkennen ist. Bei Gruppenevents/Gruppenführungen werden keine Trinkspiele oder ähnliches geduldet oder durchgeführt.

§7 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung (Buchung) innerhalb von 10 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Oliver Mirkes
Wander- und Naturerlebnisse - WANATU.de
Goethestraße. 9
D-73760 Ostfildern
E-Mail: info@wanatu.de

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung (Tour) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der
Dienstleistung (Tour) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht wenn zwischen der
Buchung und dem Termin des Tourenbeginns weniger als 10 Tage verbleiben. In diesem Fall verbleibt Ihnen das Recht auf
einen Rücktritt.
Gutscheine, welche für Sie persönlich erstellt wurden, sind von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen.

------------------------------------Ende der Widerrufsbelehrung ----------------------------------------------------------------------------------------

§8 Rücktritt

(1) Sie können jederzeit vor Tour- oder Reisebeginn durch eine Erklärung in schriftlicher Form von der Tour oder Reise
zurücktreten. Nachfolgende prozentuale Entschädigung des vereinbarten Gesamtpreis wird bei Rücktritt erhoben:

21 Tage und mehr: kostenfrei
20-11 Tage vor Tour/Reisebeginn: 20%
10-6 Tage vor Tour/Reisebeginn: 50%
5-1 Tage vor Tour/Reisebeginn: 70%
Am Tag der Tour/Reise oder bei nicht erscheinen: 100% (Gutscheine verfallen somit).

(2) Ist eine Reiserücktrittversicherung gewünscht, so hat der Gast diese selbst ab zu schließen.

§9 Gutscheine

(1) Gutscheine des Unternehmens WANATU können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden.
Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine können nicht für die Ausstellung weiterer Gutscheine verrechnet werden. Eine Kombination von Rabatten oder Ermäßigungen ist ebenfalls nicht möglich.

(2) Gutscheine aller Kooperationspartner können nur so lange eingelöst werden wie das Partnerunternehmen seine Dienstleistungen auf dem freien Markt anbietet. Es gelten die Einlösebestimmungen und die Gutscheingültigkeit des jeweiligen Kooperationspartners.

§10 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

AGB Stand: September 2022

Die aktuellen Änderungen werden zur besseren Erkenntlichkeit in Rot dargestellt.

Zum Vergleichen der Änderungen ist die vorherige AGB Version Stand 09/2021 hier als PDF Version verfügbar.

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